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1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (im folgenden nur als Lieferungen
bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 13 BGB. Die
Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen
durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bedingungen
des Bestellers bestimmen, dass anders lautende Bedingungen ihm nicht verpflichtend
sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen.
Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis 14 Tage nach dem Tag
der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist. Unser Liefer- und Servicepersonal
ist nicht bevollmächtigt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Lieferverträge, Änderungen, Nebenabreden etc. werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam. Es gelten die in unserer Preisliste
angegebenen Netto-Listenpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Preis-, Kosten- oder Lohnsteigerungen
berechtigen uns zur Preiserhöhung im Rahmen dieser Steigerung, es sei
denn, die Lieferung erfolgte innerhalb einer Frist von vier Monaten nach
Vertragsabschluß. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Wasserlieferungen im Liefergebiet erfolgen ab einem Nettobestellwert von
64,50 EUR frei Haus. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres
Liefergebietes, erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache. Liefergebiet ist
das Gebiet Niederbayern, Oberbayern und Oberösterreich, Salzburger Land.
2. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen grundsätzlich sofort ab Lager. Sollten dennoch nicht
alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden kännen, sind
wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen. Sollte
die Einhaltung einseitiger Terminvorgaben durch den Besteller nicht möglich
sein, sind wir vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes auch dann zur
Lieferung berechtigt, wenn die Lieferung erst nach dem Termin bei dem
Besteller eintreffen sollte. Können wir unseren Lieferverpflichtungen
nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller
schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben
wir diese Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind
ebenfalls schriftlich zu erklären. Auf Schadensersatz haften wir nur im
Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem des Zulieferers,
insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt,
berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt. Das Recht des Bestellers
zur Kündigung bzw. zum Rücktritt bleibt unberührt soweit wir die Pflichtverletzung
zu vertreten haben. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
gemäß § 313 BGB bleiben unberührt.
3. Leihdauer
Die Mindestleihdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit
verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Jahr. Beide
Vertragsparteien sind berechtigt, die Vereinbahrung ohne Frist zu kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erst nach Beendigung des Leihvertrages
und nach Rückgabe des gemieteten Objekts in unbeschädigtem Zustand durch
den Besteller behalten wir uns vor, auf Schadensersatz zu verzichten.
Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Nachweis daür zu erbringen, dass
uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Besteller ist
verpflichtet, das geliehene Objekt in dem Zustand zu erhalten, in demer
es empfangen hat und gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen. Der Besteller
ist gehalten, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen
über Wartung und Pflege der Leihobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen.
Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal
oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen. Falls der Besteller
das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen
Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten,
uns schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich
werdende Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Für Untergang, Verlust, Beschädigung
und Wertminderung des Leihobjekts haftet der Besteller auch bei leichter
Fahrlässigkeit. Tritt ein Schadenfall ein, so hat der Besteller uns hierüber
unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls
sowie des Umfangs der Beschädigung zu unterrichten. Der Besteller hat
unsere Weisung abzuwarten. Der Leihpartner ist verpflichtet, das Leihobjekt
ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstärung zu versichern.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Leihpartner untersagt:
- Veränderungen am Gerät vorzunehmen
- Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern
- den Aufstellungsort außerhalb der Betriebsräume zu verändern.
Der Leihpartner verpflichtet sich, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über
das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen. Alle Rechte und Pflichten des
Vermieters aus bestehenden Verträgen kännen ohne Zustimmung des Mieters
an Dritte übertragen werden.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Ausstellungsdatum der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Unsere
Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht
berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen,
die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt
sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten,
soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen 8% p.a. zu verzinsen.
Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hähe von
8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, auf
jeden Fall aber die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller
ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird nach
Vertragsabschluß Antrag auf Eräffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermägen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände
unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht
solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis
(§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch
offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls
diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen entsprochen
wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz statt der Leistung zu beanspruchen. Befindet sich der
Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen
Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug
auf anderen Gründen beruht. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
5. Sachmängel
Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich zu rügen (HGB
§ 377). Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware
einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge
nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Sind
wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Mängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte.
Ansprüche die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder mündlich überlieferten
Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Auf Schadensersatz
haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
6. Schadenersatz
Unserer vertragliche und gesetzliche Haftung ist außer in den Fällen
der Verletzung des Lebens, des Kärpers oder der Gesundheit auf Fälle beschränkt,
in denen die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Für Sachschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, ist jede Haftung
ausgeschlossen, soweit nicht einewesentliche Vertragspflicht im Sinne
des § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB verletzt worden ist. Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermägensschäden des Bestellers. Dies gilt jedoch nicht, soweit
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung
es Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7. Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertragens im übrigen nicht. An
die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinn und Zweck der
Verträge entsprechende Regelung. Das gilt wenn das Festhalten an dem Vertrag
eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Etwaige Druckfehler
in den Drucksachen, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler
verpflichten uns nicht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist wenn der Besteller
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermägen ist, für beide Teile und auch für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der
Hauptsitz von AQUA 2. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen
zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnis
erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.
9. Sicherheitshinweis
Wir weisen darauf hin, daß die Standgeräte nicht in schräger Lage, nicht
in Wassernähe (Stromschlag) und nicht in direkter Nähe von elektrischen
Geräten aufgestellt werden dürfen.
Stand 14.6.2004
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