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1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen (im folgenden nur als Lieferungen bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 13 BGB. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anders lautende Bedingungen ihm nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen. Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist. Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht bevollmächtigt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Lieferverträge, Änderungen, Nebenabreden etc. werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Es gelten die in unserer Preisliste angegebenen Netto-Listenpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Preis-, Kosten- oder Lohnsteigerungen berechtigen uns zur Preiserhöhung im Rahmen dieser Steigerung, es sei denn, die Lieferung erfolgte innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Vertragsabschluß. Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Wasserlieferungen im Liefergebiet erfolgen ab einem Nettobestellwert von 64,50 EUR frei Haus. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes, erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache. Liefergebiet ist das Gebiet Niederbayern, Oberbayern und Oberösterreich, Salzburger Land.

2. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen grundsätzlich sofort ab Lager. Sollten dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden kännen, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen. Sollte die Einhaltung einseitiger Terminvorgaben durch den Besteller nicht möglich sein, sind wir vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Lieferung erst nach dem Termin bei dem Besteller eintreffen sollte. Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen. Haben wir diese Nachfrist verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt und Kündigung sind ebenfalls schriftlich zu erklären. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem des Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt. Das Recht des Bestellers zur Kündigung bzw. zum Rücktritt bleibt unberührt soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB bleiben unberührt.

3. Leihdauer

Die Mindestleihdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Jahr. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die Vereinbahrung ohne Frist zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erst nach Beendigung des Leihvertrages und nach Rückgabe des gemieteten Objekts in unbeschädigtem Zustand durch den Besteller behalten wir uns vor, auf Schadensersatz zu verzichten. Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Nachweis daür zu erbringen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Besteller ist verpflichtet, das geliehene Objekt in dem Zustand zu erhalten, in demer es empfangen hat und gemäß unseren Anweisungen zu gebrauchen. Der Besteller ist gehalten, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Leihobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen. Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen. Falls der Besteller das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, uns schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Leihobjekts haftet der Besteller auch bei leichter Fahrlässigkeit. Tritt ein Schadenfall ein, so hat der Besteller uns hierüber unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Umfangs der Beschädigung zu unterrichten. Der Besteller hat unsere Weisung abzuwarten. Der Leihpartner ist verpflichtet, das Leihobjekt ausreichend gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstärung zu versichern. Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Leihpartner untersagt:
- Veränderungen am Gerät vorzunehmen
- Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern
- den Aufstellungsort außerhalb der Betriebsräume zu verändern.
Der Leihpartner verpflichtet sich, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen. Alle Rechte und Pflichten des Vermieters aus bestehenden Verträgen kännen ohne Zustimmung des Mieters an Dritte übertragen werden.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Ausstellungsdatum der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen 8% p.a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Hähe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, auf jeden Fall aber die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird nach Vertragsabschluß Antrag auf Eräffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermägen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Sachmängel

Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich zu rügen (HGB § 377). Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Sind wir dazu nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte. Ansprüche die auf Nichtbeachtung unserer schriftlich oder mündlich überlieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Auf Schadensersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 6. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Schadenersatz

Unserer vertragliche und gesetzliche Haftung ist außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Kärpers oder der Gesundheit auf Fälle beschränkt, in denen die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für Sachschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit nicht einewesentliche Vertragspflicht im Sinne des § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB verletzt worden ist. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht entgangenen Gewinn oder sonstige Vermägensschäden des Bestellers. Dies gilt jedoch nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung es Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7. Teilnichtigkeit, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertragens im übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine dem Sinn und Zweck der Verträge entsprechende Regelung. Das gilt wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Etwaige Druckfehler in den Drucksachen, offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler verpflichten uns nicht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand , auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermägen ist, für beide Teile und auch für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Hauptsitz von AQUA 2. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die zur Durchführung dieses Vertragsverhältnis erforderlich sind, werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

9. Sicherheitshinweis

Wir weisen darauf hin, daß die Standgeräte nicht in schräger Lage, nicht in Wassernähe (Stromschlag) und nicht in direkter Nähe von elektrischen Geräten aufgestellt werden dürfen.

Stand 14.6.2004